Entwurf. Dieser Vertrag ist ein erster Vorschlag und noch nicht anwaltlich geprüft.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und Luis Dempf, Studio LDK, Martin-Schweiger-Straße 20, 87448 Waltenhofen (Auftragsverarbeiter)

Dieser Vertrag gilt für jeden Kunden von Bieterblick mit Abschluss des Hauptvertrags nach den AGB. Eine unterschriebene Fassung schicken wir auf Wunsch gern per E-Mail an info@studioldk.de.

§ 1 Gegenstand und Umfang

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die Software Bieterblick nach den AGB bereitzustellen.
  2. Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags (Testphase und Abonnement).
PunktInhalt
Art und ZweckBereitstellung von Nutzerkonten und Team-Funktion, Abgleich von Suchprofilen mit Ausschreibungen, Versand von Treffer- und System-E-Mails
DatenartenName, geschäftliche E-Mail-Adresse, Firmenname, Rolle im Team, Login-Daten (Zeitpunkte, technische Zugriffsdaten), Suchprofile, Merklisten und Notizen, Feedback-Nachrichten
Betroffene PersonenMitarbeiter und Beauftragte des Verantwortlichen, die als Nutzer eingeladen werden
Ort der VerarbeitungRechenzentren in der EU (Frankfurt am Main und Irland), siehe § 3

§ 2 Weisungen und Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die AGB, dieser Vertrag und die Einstellungen in der Software gelten als Weisung. Weitere Weisungen erfolgen in Textform.
  2. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
  3. Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Derzeit ist das allein der Inhaber.
  4. Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
  5. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Anfragen von Aufsichtsbehörden, soweit das für ihn zumutbar ist.

§ 3 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche ist mit den folgenden Unterauftragsverarbeitern einverstanden:
DienstleisterLeistungOrt der VerarbeitungGrundlage bei Drittlandbezug
Supabase, Inc., USADatenbank, Anmeldung, Server-FunktionenEU, Frankfurt am Main (AWS eu-central-1)EU-Standardvertragsklauseln
Plus Five Five, Inc. (Resend), USAVersand von E-Mails (Anmeldung, Treffer, Benachrichtigungen)EU, Irland (AWS eu-west-1)EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln
  1. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform, bevor er einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht oder ersetzt. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. In diesem Fall darf jede Seite den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  2. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein vergleichbares Schutzniveau.
  3. Der Zahlungsdienstleister Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter, sondern verarbeitet Zahlungsdaten als eigener Verantwortlicher.

§ 4 Betroffenenrechte, Datenpannen und Kontrollen

  1. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter. Er unterstützt den Verantwortlichen bei Auskunft, Berichtigung und Löschung. Nutzer können ihr Konto außerdem selbst in der App löschen.
  2. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.
  3. Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage durch geeignete Unterlagen nach, insbesondere durch die Anlage zu diesem Vertrag und die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (zum Beispiel SOC 2 Berichte). Vor-Ort-Kontrollen sind nach rechtzeitiger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Jede Seite trägt ihre eigenen Kosten dafür.

§ 5 Löschung, Haftung und Schlussbestimmungen

  1. Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch stellt er die Suchprofile vorher in einem gängigen Format bereit.
  2. Datensicherungen bei Unterauftragsverarbeitern werden nach deren Fristen überschrieben.
  3. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
  4. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen

BereichMaßnahme
ZutrittRechenzentren von Supabase und Resend (AWS) mit deren Zutrittskontrollen, keine eigenen Server
ZugangAnmeldung nur mit E-Mail und Passwort, Passwörter werden nur als Hash gespeichert. Verwaltungszugänge zu Supabase, Resend und GitHub mit Zwei-Faktor-Anmeldung
ZugriffRow Level Security in der Datenbank: jede Firma sieht nur die eigenen Daten. Server-Schlüssel nur in geschützten Secrets, nicht im Code
TrennungDaten verschiedener Kunden logisch getrennt über die Team-Zuordnung
WeitergabeVerschlüsselte Übertragung per HTTPS/TLS, E-Mail-Versand über eine Absenderdomain mit SPF und DKIM
EingabekontrolleProtokolle der Datenbank und Server-Funktionen bei Supabase
VerfügbarkeitHosting bei Supabase mit Datensicherung im Rahmen des gebuchten Tarifs
DatensparsamkeitIP-Adressen im Kontaktformular nur als Hash gespeichert, abgelaufene Ausschreibungsdaten werden nach festen Fristen automatisch gelöscht
OrganisationEin-Personen-Unternehmen, Zugang zu Kundendaten nur durch den Inhaber

Stand: Oktober 2026